AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltungsbereich & Abwehrklausel


(1) Für die über Sushi Tenmon Restaurant begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem

Betreiber des Shopsystems, das Sushi Tenmon Restaurant und seinen Kunden gelten

ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung

zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.


II. Zustandekommen des Vertrages


(1) Die Anpreisung des Angebotes im Sushi Tenmon Restaurant Flyer sowie der Website

(sushi-tenmon.de) stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines

Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein

Angebot abzugeben.

(2) Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet

auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit

dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für

das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.

(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer

Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des

Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden,

dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des

Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche

Annahmeerklärung.

(4) Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern in dem Flyer beziehungsweise auf der Website

oder sonstigen Produktdarstellungen ist Sushi Tenmon Restaurant zur konkreten

Preisberechnung berechtigt. Der Kunde hat in diesem Fall ein uneingeschränktes

Rücktrittsrecht vom Liefervertrag.

(5) Die in Flyern beziehungsweise auf der Website oder sonstigen Produktdarstellungen von

Sushi Tenmon Restaurant wiedergegebenen Bilder sind symbolisch; die Waren können in

Ausführung, Gestaltung und Farbe abweichen. Die Qualität der Ware ist im Rahmen des Sushi

Tenmon Restaurant Service-Systems jedoch stets gewährleistet.

(6) Bestellungen des Kunden können online, telefonisch und persönlich bei Sushi Tenmon

Restaurant auf Grundlage dieser Lieferbedingungen aufgegeben werden. Telefonisch und

persönlich ist Sushi Tenmon Restaurant innerhalb der Geschäftszeiten zu erreichen.

(7) Die Kundenbestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs während der

Geschäftszeiten bearbeitet, soweit nicht betriebliche Erfordernisse eine abweichende

Handhabung erfordern.

(8) Der Mindestbestellwert steht in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen Sushi Tenmon

Restaurant und dem Lieferort. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Flyer und dem

Impressum des Sushi Tenmon Restaurants.


III. Lieferung


(1) Sushi Tenmon Restaurant liefert, solange der Vorrat reicht.

(2) Die Lieferung durch Sushi Tenmon Restaurant erfolgt schnellstmöglich, regelmäßig binnen

60 Minuten. Sämtliche Angaben über die Lieferfrist und/oder einen Lieferzeitpunkt,

einschließlich etwaiger Lieferzeiten-prognosen sind unverbindlich, soweit nicht

ausnahmsweise Lieferfrist und/oder Lieferzeitpunkt seitens Sushi Tenmon Restaurant

ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurden. Dies gilt auch für Terminbestellungen des

Kunden, deren Verbindlichkeit ausdrücklich und schriftlich durch Sushi Tenmon Restaurant

zugesagt werden muss.

(3) Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb auf dem Webshop angegebenen

Liefergebietes, es sei denn, Sushi Tenmon Restaurant sagt eine Lieferung außerhalb dieses

Liefergebietes ausdrücklich und schriftlich zu.

(4) Die in den Flyern beziehungsweise auf der Website von Sushi Tenmon Restaurant

genannten Preise sind Brutto-Preise.

(5) Die Kaufpreiszahlung erfolgt bar oder mittels EC-Karte unter Eingabe der PIN (kein

Lastschriftverfahren) bei Warenlieferung oder durch Onlinezahlungen (Pay Pal) bei

Bestellabschluss.

(6) Sollten bei Auslieferung Kunden zum vereinbarten beziehungsweise voraussichtlichen

Liefertermin nicht angetroffen werden, behält sich Sushi Tenmon Restaurant vor, eine

Aufwandsentschädigung zu berechnen. Dieses Recht zur Berechnung einer

Aufwandsentschädigung besteht auch, wenn eine Auslieferung aus Gründen scheitert, die im

Verantwortungsbereich des Kunden liegen (Beispiel: defekte Türklingel). Die Höhe der

Aufwandsentschädigung entspricht dem Brutto-Bestellwert.


IV. Eigentumsvorbehalt


Der Eigentumsvorbehalt wird gesetzlich durch § 449 (1) BGB geregelt. Zudem obliegt die

Eigentumsübergabe der aufschiebenden Bedingung gemäß § 158 (1) BGB, wonach die

gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Sushi Tenmon

Restaurants bleibt.


V. Gewährleistung & Mängelhaftung


(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen

Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche

des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.

(2) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.

(3) Die Ware ist bei Anlieferung auf äußere Beschädigungen und offensichtliche Fehler zu

überprüfen und gegebenenfalls sofort zu reklamieren. Sollten während des Transportes

Schäden und/oder Verluste auftreten, wird der Fahrer den Kunden direkt und unverzüglich

unter gleichzeitiger Mitteilung an Sushi Tenmon Restaurant informieren.

(4) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung durch Ersatzlieferung

verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde bei einem nicht unerheblichen

Mangel vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend

machen.


VI. Haftungsausschluss


(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts

anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der

gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche

gegen diese geltend macht.

(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind

Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der

Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des

Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und

Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem

Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.


VII. externe Links, Haftungsausschluss


Sushi Tenmon Restaurant übernimmt keine Haftung für die mit ihrer Homepage/Website

verlinkten Seiten. Für sämtliche Inhalte, Angaben und Hinweise, die auf den durch Links auf

der Homepage/Website von Sushi Tenmon Restaurant erreichbaren Internet-Seiten

enthalten sind, sind ausschließlich die Betreiber beziehungsweise Inhaber dieser

Internetseiten verantwortlich. Dies gilt auch für alle Dienste, Versprechungen und alle

sonstigen Möglichkeiten, die dort genutzt werden können.


VIII. Rechtswahl & Gerichtsstand


(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das

Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen

sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen

gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, begründet in einem der alten Bundesländern, aus dem

Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist Düsseldorf, sofern es sich bei

dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein

öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, begründet in einem der neuen Bundesländern

(Ländern der ehemaligen DDR), aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem

Anbieter ist Potsdam, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische

Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.


IX. Regelungslücke


Haben sich die Vertragsparteien bei einem Vertrag, den beide Seiten als geschlossen ansehen,

über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, tatsächlich nicht

geeinigt, so ist Sushi Tenmon Restaurant unter Berücksichtigung und in Ergänzung der

getroffenen Vereinbarungen berechtigt, die Regelungslücke unter Berücksichtigung der

beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen.


X. Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird

davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

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