AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich & Abwehrklausel
(1) Für die über Sushi Tenmon Restaurant begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem
Betreiber des Shopsystems, das Sushi Tenmon Restaurant und seinen Kunden gelten
ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung
zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
II. Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Anpreisung des Angebotes im Sushi Tenmon Restaurant Flyer sowie der Website
(sushi-tenmon.de) stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines
Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein
Angebot abzugeben.
(2) Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet
auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit
dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für
das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer
Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des
Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden,
dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des
Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche
Annahmeerklärung.
(4) Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern in dem Flyer beziehungsweise auf der Website
oder sonstigen Produktdarstellungen ist Sushi Tenmon Restaurant zur konkreten
Preisberechnung berechtigt. Der Kunde hat in diesem Fall ein uneingeschränktes
Rücktrittsrecht vom Liefervertrag.
(5) Die in Flyern beziehungsweise auf der Website oder sonstigen Produktdarstellungen von
Sushi Tenmon Restaurant wiedergegebenen Bilder sind symbolisch; die Waren können in
Ausführung, Gestaltung und Farbe abweichen. Die Qualität der Ware ist im Rahmen des Sushi
Tenmon Restaurant Service-Systems jedoch stets gewährleistet.
(6) Bestellungen des Kunden können online, telefonisch und persönlich bei Sushi Tenmon
Restaurant auf Grundlage dieser Lieferbedingungen aufgegeben werden. Telefonisch und
persönlich ist Sushi Tenmon Restaurant innerhalb der Geschäftszeiten zu erreichen.
(7) Die Kundenbestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs während der
Geschäftszeiten bearbeitet, soweit nicht betriebliche Erfordernisse eine abweichende
Handhabung erfordern.
(8) Der Mindestbestellwert steht in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen Sushi Tenmon
Restaurant und dem Lieferort. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Flyer und dem
Impressum des Sushi Tenmon Restaurants.
III. Lieferung
(1) Sushi Tenmon Restaurant liefert, solange der Vorrat reicht.
(2) Die Lieferung durch Sushi Tenmon Restaurant erfolgt schnellstmöglich, regelmäßig binnen
60 Minuten. Sämtliche Angaben über die Lieferfrist und/oder einen Lieferzeitpunkt,
einschließlich etwaiger Lieferzeiten-prognosen sind unverbindlich, soweit nicht
ausnahmsweise Lieferfrist und/oder Lieferzeitpunkt seitens Sushi Tenmon Restaurant
ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurden. Dies gilt auch für Terminbestellungen des
Kunden, deren Verbindlichkeit ausdrücklich und schriftlich durch Sushi Tenmon Restaurant
zugesagt werden muss.
(3) Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb auf dem Webshop angegebenen
Liefergebietes, es sei denn, Sushi Tenmon Restaurant sagt eine Lieferung außerhalb dieses
Liefergebietes ausdrücklich und schriftlich zu.
(4) Die in den Flyern beziehungsweise auf der Website von Sushi Tenmon Restaurant
genannten Preise sind Brutto-Preise.
(5) Die Kaufpreiszahlung erfolgt bar oder mittels EC-Karte unter Eingabe der PIN (kein
Lastschriftverfahren) bei Warenlieferung oder durch Onlinezahlungen (Pay Pal) bei
Bestellabschluss.
(6) Sollten bei Auslieferung Kunden zum vereinbarten beziehungsweise voraussichtlichen
Liefertermin nicht angetroffen werden, behält sich Sushi Tenmon Restaurant vor, eine
Aufwandsentschädigung zu berechnen. Dieses Recht zur Berechnung einer
Aufwandsentschädigung besteht auch, wenn eine Auslieferung aus Gründen scheitert, die im
Verantwortungsbereich des Kunden liegen (Beispiel: defekte Türklingel). Die Höhe der
Aufwandsentschädigung entspricht dem Brutto-Bestellwert.
IV. Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt wird gesetzlich durch § 449 (1) BGB geregelt. Zudem obliegt die
Eigentumsübergabe der aufschiebenden Bedingung gemäß § 158 (1) BGB, wonach die
gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Sushi Tenmon
Restaurants bleibt.
V. Gewährleistung & Mängelhaftung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen
Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche
des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.
(2) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.
(3) Die Ware ist bei Anlieferung auf äußere Beschädigungen und offensichtliche Fehler zu
überprüfen und gegebenenfalls sofort zu reklamieren. Sollten während des Transportes
Schäden und/oder Verluste auftreten, wird der Fahrer den Kunden direkt und unverzüglich
unter gleichzeitiger Mitteilung an Sushi Tenmon Restaurant informieren.
(4) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung durch Ersatzlieferung
verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde bei einem nicht unerheblichen
Mangel vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend
machen.
VI. Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche
gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des
Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und
Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem
Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
VII. externe Links, Haftungsausschluss
Sushi Tenmon Restaurant übernimmt keine Haftung für die mit ihrer Homepage/Website
verlinkten Seiten. Für sämtliche Inhalte, Angaben und Hinweise, die auf den durch Links auf
der Homepage/Website von Sushi Tenmon Restaurant erreichbaren Internet-Seiten
enthalten sind, sind ausschließlich die Betreiber beziehungsweise Inhaber dieser
Internetseiten verantwortlich. Dies gilt auch für alle Dienste, Versprechungen und alle
sonstigen Möglichkeiten, die dort genutzt werden können.
VIII. Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das
Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen
sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, begründet in einem der alten Bundesländern, aus dem
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist Düsseldorf, sofern es sich bei
dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, begründet in einem der neuen Bundesländern
(Ländern der ehemaligen DDR), aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem
Anbieter ist Potsdam, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
IX. Regelungslücke
Haben sich die Vertragsparteien bei einem Vertrag, den beide Seiten als geschlossen ansehen,
über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, tatsächlich nicht
geeinigt, so ist Sushi Tenmon Restaurant unter Berücksichtigung und in Ergänzung der
getroffenen Vereinbarungen berechtigt, die Regelungslücke unter Berücksichtigung der
beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen.
X. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird
davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.